Der Fachschaftsrat kann gem. § 14 seiner Geschäftsordnung Ausschüsse bilden. Diese können ihre Geschäfte im Sinne ihrer Aufgaben eigenständig führen und dazu auch Beschlüsse fassen. Organisiert wird die Arbeit eines Ausschusses durch seinen Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter, welche die Aufgaben des Sprechers bzw. stellvertretenden Sprechers des Fachschaftsrates für den Ausschuss übernehmen.
Die Sitzungen von Ausschüssen müssen den selben formellen Anforderungen, wie denen des Fachschaftsrates genügen. Die Sitzungen müssen insbesondere fristgerecht fachschaftsöffentlich eingeladen und protokolliert werden. Auf den Sitzungen sind nur die bestimmten Ausschussmitglieder stimmberechtigt, es kann sich jedoch jedes Fachschaftsmitglied in die Arbeit des Ausschusses mit einbringen.
Der Fachschaftsrat aus dem Wintersemester 2025/2026 hat keine Ausschüsse gegründet.